§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.073.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 1.073.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 36.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 36.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2.der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 6,68 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Groß Vollstedt, den 10.12.2009
Gemeinde Groß Vollstedt
Der Bürgermeister
gez. Volkmann
------------------------------------------------------------------------------------
Die vorstehend abgedruckte Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und die Anlagen ist während der Dienststunden im Rathaus Nortorf, Zimmer 208, möglich.
Amt Nortorfer Land
Der Amtsdirektor