02.02.10 14:12 Alter: 218 Tage

HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Groß Vollstedt für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 09.12.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

 

1. im Verwaltungshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                             1.073.000,00 EUR

 

in der Ausgabe  auf                                                             1.073.000,00 EUR

 

und

 

2. im Vermögenshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                                 36.000,00 EUR

 

in der Ausgabe  auf                                                                 36.000,00 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        0,00 EUR

 

2.der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                0,00 EUR

 

3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                        0,00 EUR

 

4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf          6,68 Stellen

 

 

 

§ 3

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        340 v.H.

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                340 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                330 v.H.

 

 

§ 4

 

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

 

 

Groß Vollstedt, den 10.12.2009

 

 

Gemeinde Groß Vollstedt

 

Der Bürgermeister

 

gez. Volkmann

 

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Die vorstehend abgedruckte Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und die Anlagen ist während der Dienststunden im Rathaus Nortorf, Zimmer 208, möglich.

 

Amt Nortorfer Land

 

Der Amtsdirektor

 


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